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Verwaltungsgericht weist Lärmschutz-Klage gegen Rock im Park ab – Festivalstandort Nürnberg gesichert

Thomas Peter

Festivalfficionado, Fotodude

Neurobiologe, Festivalliebhaber. Verdient seine Brötchen mit Webseitenkonsulting (Strategische Planung, Erstellung, Pflege) bei 70six.de.

Am gestrigen Donnerstag dürfte Erleichterung die vorherrschende Gemütslage in den Würzburger Büros von Veranstalter Argo gewesen sein. Schliesslich hat das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage dreier Anwohner gegen Rock im Park abgewiesen und so den Weg für den Verbleib des Festivals am Standort Nürnberg frei gemacht. Ein ähnliches Szenario wie im letzten Jahr, als Anwohner das Festival in letzter Sekunde per Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stoppen wollten, wird uns deshalb 2010 mit grosser Wahrscheinlichkeit erspart bleiben.

Die Stadt Nürnberg gestaltet die Situation erträglich.

Urteilsspruch des Amtsgericht Ansbach

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Gesamtkonzept der Stadt zum Schutz der Anwohner stimmig sei. Ferner handle es sich bei dem Festival um ein “seltenes Ereignis” im juristischen Sinne. Deswegen greife eine Regelung, die tagsüber die Überschreitung des gesetzlich verankerten maximalen Lärmpegels von 70 Dezibel ausnahmsweise erlaube.
Auch die weiteren Argumente von Anwohnerseite, beispielsweise Fotos des vermüllten Geländes oder Festivalisten mit herabgelassenen Hosen, vermochte das Gericht nicht umzustimmen.

Anwohner betrachten das alljährliche treiben eher mit Argwohn
Anwohner betrachten das alljährliche Treiben seit je her skeptisch, Foto: Thomas Peter

Im letzten Jahr waren die Auflagen an de Veranstalter nochmals verschärft worden. Zahllose, über das gesamte Festivalgelände verteilte Messtationen speisten ein Regulierungssystem an den Bühnenmischpulten. Registrierte eine Station einen überschwelligen Lärmpegel, wurde die Lautstärke an der betreffenden Bühne umgehend gedrosselt. Dadurch konnte Argo gewährleisten, dass die vorgeschriebenen 65-70 Dezibel tagsüber und die 55 Dezibel in der Nacht nicht oder nur kurzfristig überschritten wurden. Zudem musste der Veranstalter ab 23 Uhr für Nachtruhe sorgen. Ein Unterfangen, das bei Konzerten bis 1 Uhr morgens allerdings eher theoretischer Natur sein konnte.

Den Vorschlag aufgebrachter Anwohner, das Festival innerhalb Nürnbergs an einen anderen Ort zu verlegen, wies Stadtjurist Thomas Maurer als unmöglich ab. Man habe in und um Nürnberg herum kein ähnliches Gelände zur Verfügung. Wenn man das Festival halten wolle, müsse man mit den Folgen leben. Mehr Anforderungen könne man dem Veranstalter nicht aufbürden.

Es bleibt abzuwarten in wie weit dieser “Freifahrtsschein” von Seiten des Amtsgerichts Einfluss auf den Sound bei Rock im Park haben wird. 2009 beklagten sich viele über mangelnde Lautstärke. Auch Künstler wie Billy Talent und Limp Bizkit zeigten sich von den Bedingungen freitags wenig begeistert. Argo räumte damals ein, Probleme mit der Ausleuchtung der Bühnen gehabt zu haben. Man habe erstmalig -und noch nicht perfekt- ein neues Soundkonzept umgesetzt. Die Frage wird sein: Wird man die Auflagen dieses Jahres weiterhin beibehalten und nur die Ausleuchtung optimieren, oder wird sich der Dezibelregler desöfteren wieder jenseits der 70 Dezibel aufhalten.

Die Anwohner forcieren indes schon die nächsten Prozesse gegen traditionell in Nürnberg ansässige Veranstaltungen, darunter das im jährlichen Rhythmus ausgetragene Volksfest und das Norisring-Rennen.

Quellen: Nürnberger Nachrichten, Bild.de

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